Was ist der GCU/AVV?

GCU: General Contract of Use for wagons
CUU: Contrat Uniforme d’Utilisation des wagons
AVV: Allgemeiner Vertrag für die Verwendung von Güterwagen

Der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) ist ein multilateraler Vertrag, der auf dem internationalen Übereinkommen COTIF 1999 und Anhang CUV basiert.

Der AVV legt die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Wagenhaltern (K) und Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) in Bezug auf die Verwendung von Güterwagen als Transportmittel in ganz Europa und darüber hinaus fest.

Der Allgemeine Vertrag für die Verwendung von Güterwagen (AVV) wurde im Juli 2006 als Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen drei Verbänden ins Leben gerufen: dem Internationalen Eisenbahnverband (UIC), der Internationalen Privatgüterwagen-Union (UIP) und der European Rail Freight Association (ERFA). Ziel war (und ist) es, den vertraglichen Rahmen für die gemeinsame Nutzung von Güterwagen zu straffen und zu standardisieren. Seit seiner Einführung hat sich der GCU zu einem soliden Netzwerk mit mehr als 800 Unterzeichnern in 20 Ländern entwickelt, wobei etwa 560.000 Waggons in der GCU-Waggondatenbank registriert sind.

GCU erklärt (auf Englisch)


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Die Rolle des AVV-Büros

Das AVV-Büro gewährleistet die effiziente Funktionsweise des AVV und fördert Vertragsänderungen und die jährliche Veröffentlichung des Vertrags. Es überwacht die Entwicklung und Pflege der digitalen Tools des AVV wie der Website, der Wagendatenbank und des GCU-Broker.

Über die Website können Benutzer die neueste Version des Vertrags herunterladen, die Änderungshistorie einsehen, auf die Kontaktdaten anderer Unterzeichner zugreifen und Wagenhalter identifizieren, indem sie Wagennummern in die öffentlich zugängliche Datenbank eingeben.

Das AVV-Büro stellt jedem Unterzeichner ein personalisiertes Login für den GCU-Broker, die Datenplattform des AVV, zur Verfügung. Diese Plattform ermöglicht es den Unterzeichnern, ihre Kontaktdaten zu verwalten, die Wagennummern ihrer Flotte zu registrieren und einen reibungslosen digitalen Datenaustausch mit anderen Unterzeichnern zu gewährleisten. Die Pflege genauer und aktueller Informationen ist unerlässlich und im Rahmen des AVV obligatorisch, und jeder Unterzeichner ist dafür verantwortlich, die Richtigkeit seiner Aufzeichnungen auf der Plattform sicherzustellen.

Das AVV-Büro wird durch den Treuhänder vertreten. Gemäß den Bestimmungen des AVV ist der Treuhänder verpflichtet, bei potenziellen Interessenkonflikten zwischen den Unterzeichnern eine neutrale Position einzunehmen. Folglich ist der Treuhänder nicht berechtigt, Entscheidungen bezüglich der Auslegung des AVV zu treffen. Bei unterschiedlichen Auslegungen des AVV durch zwei Unterzeichner kann es hilfreich sein, sich an einen der Gründungsverbände zu wenden oder Rechtsberatung einzuholen.

Willkommen beim AVV